Montag, 16. Mai 2011

Ein Bauzeitenplan...

... ist ein Werkzeug zur Terminplanung (dort umfangreiche Erläuterungen) und Terminverfolgung eines Bauablaufes.

Der Bauzeitenplan dient der Koordination und Kontrolle aller verschiedenen (beruflichen/gewerblichen) Tätigkeiten (Gewerke) zur Erreichung eines geordneten, weitestgehend reibungslosen Arbeitens, mit dem Ziel, den vorgesehenen Fertigstellungstermin eines Bauprojektes zu sichern.

Der Bauzeitenplan wird von der Bauleitung, in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den erfahrungsgemäßen Erfordernissen, aufgestellt und laufend den sich ergebenden Notwendigkeiten der Ablaufpraxis (Wetter, Ausfälle von Auftragnehmern etc.) entsprechend, angepasst. Bei größeren Bauprojekten werden gewerkeweise untergeordnete Bauzeitenpläne geführt. (...)
(Quelle: Wikipedia)

Ein Bauzeitenplan und ein Fertigstellungstermin ist vor Vertragsunterzeichnung Pflicht für beide Seiten. Es schafft Transparenz und Vertrauen in einer "Baupartnerschaft".

Ein Bauzeitenplan kann in Abstimmung mit dem BL zu einer besseren und übersichtlichen Terminierung der Gewerke führen, sofern man auch einige Gewerke in Eigenleistung durchführt. Der Fertigstellungstermin ist sehr nützlich, um z.B. die Mietwohnung (Doppelbelastung) etc. kündigen zu können. Ein Bauherren-Tipp!!!

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